Was besagt das sogenannte „Bestellerprinzip“?

Seit dem 01. Juni 2015 gilt das „Bestellerprinzip„. Das heisst: Wer den Makler bestellt, der muss ihn auch bezahlen. Da in der Regel der Vermieter einen Makler einschaltet, um neue Mieter zu finden, muss er die Provision übernehmen. Falls allerdings der Mieter dem Makler einen individuellen Auftrag zur Immobiliensuche erteilt, ist er dem Makler gegenüber zahlungspflichtig.

 Gilt das „Bestellerprinzip“ auch beim Wohnungskauf?

Nein, die gesetzliche Neuregelung zur Maklerprovision ist Teil der Mietrechtsnovellierung und soll ausschließlich Mieter finanziell entlasten. Beim Immobilienkauf gelten die Regelungen deshalb nicht.

Habe ich als Vermieter ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Mieter?

Selbstverständlich! Wenn wir einen oder mehrere Interessenten gefunden haben, die Ihre Wohnung/Wohnhaus mieten möchten, stellen wir Ihnen diese vor und berate Sie bei der Mieterauswahl. Sie treffen die letzte Entscheidung.

Was ist beim Immobilienverkauf zu beachten?

Bei einem Immobilienverkauf sollte das Objekt immer zuerst durch einen Spezialisten analysiert werden. Da eine Immobilie sehr individuell ist in punkto Lage, Besitzverhältnisse, Alter etc. muss sie objektbezogen betrachtet werden. Achten Sie daher auf folgende Details: Grundbucheintrag inklusive eventueller Belastungen und die exakten Eigentumsverhältnisse, Bewertung der Immobilie inkl. Stärken und Schwächen des Objekts, evtl. Schönheitsreparaturen mit einberechnen, evtl. Mängel des Objekts transparent darstellen zur Vermeidung von Haftungsschäden, ggf. steuerliche Beratung und nicht zuletzt – frühzeitige Planung für die Übergabe. Ebenfalls hilfreich ist ein gutes Verkaufskonzept, um Kunden optimal anzusprechen.

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an unter Tel: 089-550694-01 oder Mobil: 0163-8 36 35 31

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